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Erinnern, versöhnen, gemeinsam Verantwortung tragen für unsere Zukunft
Berliner Konferenz 1884/85 –
d.h. Entwürdigung, Entrechtung und Enteignung der Afrikaner sowie die Zerstörung der fremden Kulturen des afrikanischen Kontinents durch Selbstherrlichkeit und Habgier, nationalistischen und rassistischen Geist der Teilnehmerländer
Am 15. November 1884 begann die Berliner Afrika-Konferenz, die auch als Westafrika-Konferenz oder "Kongo-Konferenz" in die Geschichte eingegangen ist, an dieser Stelle. Reichskanzler Otto von Bismarck lud die damals in Afrika präsenten europäischen und überseeischen Mächte - u. a. England, Frankreich, Belgien, Portugal, Italien, Spanien und nicht zuletzt auch die USA - ein. Afrika und die Afrikaner traten bei der Konferenz nur als Gegenstand europäischer Politik auf; sie wurden als politische Subjekte ausgegrenzt: kein einziger afrikanischer Teilnehmer war geladen worden. Besonders der belgische König machte private Interessen am Kongogebiet geltend und dies führte zu Unstimmigkeiten und Konflikten zwischen den Kolonialmächten. Diese Konflikte zu entschärfen und durch multilaterale Abkommen zu kanalisieren, war die Intention Bismarcks. Im Vordergrund seiner Politik stand nicht die Aufteilung Afrikas, sondern der Interessen-Ausgleich der europäischen und außereuropäischen Großmächte. Eine effizientere Kolonialisierung durch gegenseitige Akzeptanz der Kolonialmächte war die Folge. Im Ergebnis wurde der Interessenausgleich zwischen den Teilnehmern jedoch auf Kosten Afrikas vorgenommen. So markiert die Konferenz unstreitig den Wendepunkt von der Schrittweisen Ausdehnung der diversen Kolonien hin zu einer lückenlosen Aufteilung Afrikas (bis auf Äthiopien und Liberia), die dann zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Wesentlichen abgeschlossen war.

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BERLIN-KOLLEG
LEITBILD
Das Berlin-Kolleg führt Erwachsene, die allen Altersgruppen angehören, unterschiedliche Bildungsgänge haben und verschiedene Berufserfahrungen mitbringen, zur Allgemeinen Hochschulreife. Das BK fühlt sich dabei dem Gedanken der Inklusion verpflichtet.
Der Umgang miteinander ist geprägt durch Wertschätzung und Verbindlichkeit. Wir respektieren verschiedene Lebensweisen, soweit sie die Würde anderer nicht verletzen, und verurteilen jede Diskriminierung.
Das Berlin-Kolleg unterstützt erwachsenengerechtes Lehren und Lernen. Es knüpft vor dem Hintergrund der Vorgaben in den Rahmenlehrplänen an erworbene Fähigkeiten an und eröffnet neue Perspektiven.
Das Berlin-Kolleg berücksichtigt bei der Vermittlung von Kompetenzen, Wissen und Methoden die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und berät und betreut individuell auf dem Weg zum Abitur.
Das Berlin-Kolleg ermöglicht eine zielorientierte Abiturvorbereitung und erwartet die Bereitschaft zur Mitwirkung und zu eigenverantwortlichem Lernverhalten.
Das Berlin-Kolleg sichert transparente Leistungsanforderungen und Bewertungen. Dabei werden auch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zur Selbstreflexion einbezogen.
Das Berlin-Kolleg fördert die Kommunikation und belebt das Gemeinschaftsgefühl durch Veranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Feste.
Das Berlin-Kolleg ist ein Arbeitsplatz, den alle gemeinsam gestalten.
(Letzte Änderung beschlossen durch die Schulkonferenz am 21.09.2020)
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Waffen, Kleinwaffen, – Flucht, Hunger und Tod
I.
Neben den Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft, die Verbreitung von Hoch-Technologie zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen wirksam zu bekämpfen, gerät eine besorgniserregende Zahl von Kleinwaffen zunehmend in die öffentliche Wahrnehmung. Dient die Bekämpfung der Massenvernichtungswaffen eher dem Sicherheitsbedürfnis der Industriestaaten, die terroristische Angriffe befürchten, perpetuieren die Kleinwaffen regionale Konflikte in Krisengebieten, die eine gewaltige Zahl von Toten zur Folge haben. Das desaströse Engagement amerikanischer und europäischer Staaten in vielen Ländern hatte gezeigt, dass die Unübersehbarkeit der Konfliktkonstellationen und die Vielzahl der Machtzentren, die sich auf eine leichte Bewaffnung ihrer Klientel stützt, eine Entwaffnung und dauerhafte Befriedung auch bei militärischer Überlegenheit mit spektakulären Kurzeinsätzen nicht zu erreichen ist. Daher muss eine nachhaltige Politik bereits bei der Produktion, Verbreitung und Kontrolle von Kleinwaffen ansetzen. Ziel einer konfliktvermeidenden Außenpolitik ist nicht die völlige Entwaffnung ganzer Regionen, sondern die Bekämpfung der massenweisen Verbreitung von Kleinwaffen, die gegenwärtig zahlreichen Milizen erlauben, eine eigene Machtpolitik auf regionaler Ebene zu betreiben.
Die gebotene Nachhaltigkeit einer politischen Strategie zur Befriedung von Konfliktparteien ergibt sich aus dem Ansetzen am Zulauf der Waffen in die entsprechenden Länder, ihrer unkontrollierten Zirkulation und der gleichzeitigen Bekämpfung der sozialen Ursachen der Konflikte.
II.
Weltweit über 500 Mio. Kleinwaffen, von denen sich 50 % in Privatbesitz befinden und etwa 100 Mio. jenseits staatlicher Kontrolle zirkulieren, stellen ein gewaltiges Reservoir dar, das beschränkt werden muss, will man der Gewaltspirale in Konfliktländern entgegentreten. Die Produktion von Kleinwaffen in Europa, die einen Großteil der Nachfrage befriedigt einzudämmen, fällt in die Verantwortung der europäischen Staatengemeinschaft. Damit es aber nicht nur zu einer Marktverschiebung zugunsten anderer Länder kommt, ist es unerlässlich, eine solche Politik mit den politischen Partnern abzustimmen. Außenpolitisch ist auf die USA einzuwirken, diese Politik zu unterstützen, um eine globale Strategie zur Konfliktvermeidung zu entwickeln. Nichts wäre allerdings kontraproduktiver, als eine daraus resultierende unkontrollierte Waffenindustrie, die die entstandene Lücke füllt. Daher ist es gleichzeitig wichtig, die zurzeit gängige Praxis der Lizenzvergabe von Waffenherstellern zu überprüfen und ggf. zu unterbinden. Dies stellte einen absolut unerwünschten Technologietransfer dar, der nicht Teil einer europäischen Entwicklungspolitik sein darf.
Eine verbindliche gesetzliche Regelung, die die Produktion von Waffen in Europa begrenzt, scheint daher notwendig.
III.
Momentan gehorcht die Waffenzirkulation ausschließlich wirtschaftlichen Zielen. Eine Ausrichtung nach politischen Prämissen ist angesichts der Überschwemmung in vielen Teilen des Planeten mit Kleinwaffen an der Zeit. Dazu gilt es, die legale Ausfuhr zu drosseln, in dem Export Bestimmungen dahingehend verschärft werden, dass die Kontrolle über den Verbleib der Waffen und ihre Weitergabe schon bei der Ausfuhr stärker an die Erlaubnisvergabe gebunden werden (Endverbleibsklausel).
Die Beschränkungen des legalen Waffenhandels sind unzureichend, wenn es nicht gelingt, den Waffenschmuggel wirksam zu bekämpfen, der naturgemäß eine Aufwertung durch eine Verschärfung der Ausfuhrbestimmungen erfahren wird, da Nachfrage und Preise steigen werden, wodurch der Schmuggel lukrativer wird.
Da die bestehenden Waffenarsenale derart umfangreich sind, wird die Beschränkung von Produktion und Distribution nicht eine sofortige Verknappung der Kleinwaffen und kurzfristige Befriedungseffekte nach sich ziehen. Entsprechend ist die Sicherstellung der Waffen bei Demobilisierung von Einheiten vor Ort eine weitere notwendige Praxis, um die Quellen illegaler Waffen weiter zu dezimieren. Die Erfahrungen, die man bei der Kontrolle von Waffenverschrottung z. B. in Nordirland gemacht hat, können dabei weiterhelfen.
Analog zur Verbesserung der Ausfuhrkontrolle in den Herstellerländern sind Abkommen anzustreben, die die Einfuhrbestimmung in Konfliktländern zielgerichtet und multilateral koordinieren. Eine Küstenwache unter Hoheit der zuständigen Länder mit finanzieller Unterstützung der EU wäre eine denkbare Lösung, um der Länge der Küste betroffenen Länder und der unregelmäßigen Präsenz staatlicher Präsenz in den Küstenstaaten Rechnung zu tragen. Eine solche Anstrengung erscheint nicht nur konsensfähiger als eine multinationale Intervention bei bereits ausgebrochenen Konflikten, sondern greift die Waffenproblematik bei der Wurzel und reduziert präventiv die Wahrscheinlichkeit späterer Eskalationen, die aus unkontrollierter Kleinwaffenausbreitung resultieren.
IV.
Die Ursachen von Konflikten lassen sich nicht auf das Vorhandensein von Waffen reduzieren. Die Kontrolle und Beschränkung der freien Verfügbarkeit von Waffen stellt eine Maßnahme zur Konfliktvermeidung dar, sie ist keine Konfliktlösung. Dazu bedarf es des Erkennens und der Beseitigung der sozialen Voraussetzung des Konfliktes selbst und der begleitenden Bedingung. Eine solche begleitende Bedingung ist das in einigen Konfliktländern gegenwärtig schier unerschöpfliche Rekrutierungsfeld von Soldaten in jüngster Zeit zunehmend von Kindersoldaten. Armut, soziale Desintegration, Bildungsmangel und Perspektivlosigkeit haben die Zahl derer, die bereit sind bzw. gezwungen werden, die Konflikte auszutragen, vervielfacht. Der Erfolg einer Politik, die sich der Kleinwaffenproblematik annimmt, hängt davon, in wieweit es ihr gelingt, diese Politik zu einem integralen Bestandteil einer verantwortungsbewussten, partnerschaftlichen, polydynamischen Entwicklungspolitik zu machen.
Kriegswaffenexporte Deutschlands differenziert nach Importländern
Rüstungsexportbericht 2007
Waffenexporte Deutschlands differenziert nach Waffengattung
Rüstungsexportbericht 2007
Binnenhandel der EU in Euro
Bericht der A.E.C.A.C 2010
Schusswaffenexporte der EU in Drittländer in Euro
Bericht der A.E.C.A.C 2010
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